StartseiteÜber unsUnionssatzung

Unionssatzung

Der rechtliche Rahmen unserer Organisation

Satzung der Europäischen Wirtschaftlichen Interessenvereinigung

Die Unionssatzung definiert die rechtlichen Grundlagen, Strukturen und Betriebsprinzipien der EWIV der Senatoren gemäß der Ratsverordnung (EWG) Nr. 2137/85.

Rechtliche Grundlage

Basierend auf der EWG-Verordnung Nr. 2137/85

Mitgliederrechte

Klar definierte Rechte und Pflichten aller Mitglieder

Organisationsstruktur

Transparente Führungs- und Entscheidungsstrukturen

Zweck & Aktivitäten

Förderung wirtschaftlicher Zusammenarbeit in Europa

Haftungsregelung

Besondere Regelungen zum Schutz der Mitglieder

Governance

Wirksame Verwaltungs- und Entscheidungsprozesse

Artikel 1

Gründung

Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung der Senatoren wird gemäß der Ratsverordnung (EWG) Nr. 2137/85 über die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) gegründet. Die EWIV erlangt mit der Eintragung in das zuständige Register volle Rechtsfähigkeit innerhalb der gesamten Europäischen Gemeinschaft.

Artikel 2

Zweck der Union

Der Zweck dieser EWIV ist es, die wirtschaftlichen Aktivitäten ihrer Mitglieder zu erleichtern und zu entwickeln, die Ergebnisse dieser Aktivitäten durch Zusammenarbeit und Koordination im Bereich der europäischen Wirtschaftsentwicklung zu verbessern und zu steigern.

Die EWIV dient als Hilfsfirma zur Unterstützung der Mitglieder bei der Erreichung ihrer eigenen wirtschaftlichen Ziele. Sie ist selbst nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet, sondern auf die Förderung der wirtschaftlichen Ergebnisse ihrer Mitglieder.

Besondere Regelung:

Die Union darf keine Schulden machen sowie keine Verbindlichkeiten, Hypotheken oder Darlehensaufnahmen tätigen. Sie darf nur die tatsächlich vorhandenen Finanzmittel nutzen.

Artikel 3

Aktivitäten

Die EWIV führt Aktivitäten durch, die den wirtschaftlichen Aktivitäten ihrer Mitglieder beigeordnet sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

  • Erleichterung der Geschäftskooperation zwischen europäischen Nationen
  • Förderung von Wirtschaftsentwicklungsinitiativen
  • Bereitstellung strategischer Beratungs- und Beratungsdienstleistungen
  • Organisation von Konferenzen und Networking-Veranstaltungen
  • Forschung und Entwicklung in der wirtschaftlichen Zusammenarbeit
  • Unterstützung in den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Sozial-Humanitär
Artikel 4

Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft steht natürlichen und juristischen Personen offen, die an wirtschaftlichen Aktivitäten beteiligt sind und Staatsangehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind oder in diesen niedergelassen sind.

Bei der Errichtung einer EWIV muss ein grenzüberschreitender Bezug gegeben sein, d. h. ein Bezug der Mitglieder zu mindestens zwei verschiedenen Mitgliedstaaten.

Mitgliedschaftsrechte:

  • Jedes Mitglied hat normalerweise eine Stimme
  • Teilnahme an der Mitgliederversammlung
  • Zugang zu EWIV-Dienstleistungen und Ressourcen
  • Möglichkeit der Mitgestaltung der Union

Assoziierte Mitglieder:

Mitglieder aus Drittländern (außerhalb der EU) können als assoziierte Mitglieder aufgenommen werden. Sie haben besondere Rechte und Pflichten, die in der Satzung geregelt sind.

Artikel 5

Geschäftsführung

Die EWIV wird von ihren Mitgliedern oder von einem oder mehreren von den Mitgliedern ernannten Geschäftsführern geleitet. Die Führungsstruktur soll wirksame Governance- und Entscheidungsprozesse gewährleisten.

Die Geschäfte der EWIV werden von einer oder mehreren natürlichen Personen geführt, die durch den Gründungsvertrag oder durch Beschluss der Mitglieder bestellt werden.

Führungsorgane:

  • Der Präsident:Vertritt die EWIV nach außen und führt die laufenden Geschäfte
  • Das Präsidium:Berät und unterstützt den Präsidenten in strategischen Fragen
  • Die Senatoren:Repräsentieren die Mitglieder und deren Interessen

Der Geschäftsführer vertritt und verpflichtet die EWIV gegenüber Dritten, selbst wenn seine Handlungen nicht zum Unternehmensgegenstand der Vereinigung gehören.

Artikel 6

Sitz und Registrierung

Der Sitz der EWIV muss im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gelegen sein. Er kann unter bestimmten Bedingungen (u. a. einstimmige Beschlussfassung) innerhalb der Gemeinschaft verlegt werden.

Die EWIV muss in das von den einzelnen Mitgliedstaaten dafür vorgesehene Register eingetragen werden. Die Eintragung verleiht der EWIV in der gesamten Gemeinschaft die volle Rechtsfähigkeit.

Bei jeder Gründung oder Auflösung einer EWIV müssen die Einzelheiten im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht werden.

Artikel 7

Jahresabschluss und Rechnungslegung

Die Geschäftsführer sind verpflichtet, für die ordnungsgemäße Buchführung der Vereinigung zu sorgen und den Jahresabschluss aufzustellen.

Besondere Regelung für unsere Union:

Die Union ist als „nicht wirtschaftliche Organisation" eingetragen. Die Buchführung und der Abschluss sind durch § 7 Jahresabschluss der Unionssatzung geregelt.

Artikel 8

Haftung der Mitglieder

Grundsätzlich haften die Mitglieder einer EWIV nach Art. 24 Verordnung (EWG) Nr. 2137/85 unbeschränkt und gesamtschuldnerisch für deren Verbindlichkeiten. Dies erfolgt in einer sog. "Subsidiärhaftung", d. h. erst haftet die EWIV als solche, dann erst die Mitglieder.

Besondere Haftungsregelung unserer Union:

Eine Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen, da unsere Union der Senatoren nur die tatsächlich vorhandenen Finanzmittel nutzen darf und keine Verbindlichkeiten (Schulden) bilden darf.

Diese Regelung schützt die Mitglieder vor finanziellen Risiken und stellt sicher, dass die Union nur im Rahmen ihrer vorhandenen Mittel operiert.

Artikel 9

Rechtsgrundlagen

Diese Unionssatzung basiert auf folgenden Rechtsgrundlagen:

  • 1.Verordnung (EWG) Nr. 2137/85 des Rates über die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)
  • 2.Deutsches EWIV-Ausführungsgesetz vom 22. April 1982
  • 3.BMF-Schreiben vom 15.11.1988- IV C5- S1316 67/88

Aufgrund der Normenhierarchie stellt die EWIV-Verordnung gegenüber den deutschen Ausführungsbestimmungen höherrangiges Recht dar.

Offizielle Dokumente

Laden Sie die vollständige Unionssatzung und weitere rechtliche Dokumentationen herunter, um detaillierte Informationen über unsere Organisationsstruktur und Regelungen zu erhalten.