Die internationale Rechtsgrundlage der EWIV der Senatoren
Die internationale Rechtsgrundlage der EWIV der Senatoren | The international legal basis of the EEIG of the Senators |
La base jurídica internacional de la EEIG de los senadores | Mezinárodní právní podklad EEIG (EHZS) senátorů

Rechtsgrundlage
Ratsverordnung (EWG) Nr. 2137/85 vom 25. Juli 1985 über die Schaffung einer Europäischen Wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV), basierend auf Artikel 235 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.
Veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 199/1 am 31.07.1985, unterzeichnet von Präsident J. Poos in Brüssel.
Diese Verordnung bildet den rechtlichen Rahmen für grenzüberschreitende Zusammenarbeit und wirtschaftliche Aktivitäten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums.
Registrierungsdetails
Bundesrepublik Deutschland
Aktuelle Registrierungsjurisdiktion nach deutschem Handelsrecht
HRA 7838 Mönchengladbach
Offizielle Handelsregisternummer in Mönchengladbach
Notarielle Dokumente
Beglaubigt von Rechtsanwältin und Notarin Sybille Volz
Historische Meilensteine
25. Juli 1985
Ratsverordnung (EWG) Nr. 2137/85 in Kraft getreten, die den rechtlichen Rahmen für Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigungen in der Europäischen Gemeinschaft festlegt.
24. Februar 1998
Erste Gründungsdokumentation und notarielle Beurkundung der EWIV der Senatoren.
29. Juni 1998
Zusätzliche notarielle Dokumentation und Registrierungsverfahren abgeschlossen.
16. Oktober 1998
Endgültige Registrierung im Handelsregister Mönchengladbach unter HRA 7838 abgeschlossen.
Europäischer Rechtsrahmen
Artikel 235 EWG-Vertrag
Die Rechtsgrundlage für die EWIV-Verordnung ergibt sich aus Artikel 235 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, der es der Gemeinschaft ermöglicht, geeignete Maßnahmen zur Erreichung der Vertragsziele zu ergreifen.
Veröffentlichung im Amtsblatt
Referenz: Amtsblatt L 199/1
Datum: 31/07/1985
Unterzeichnet von: Präsident J. Poos, Brüssel
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Die EWIV-Verordnung erleichtert die wirtschaftliche Zusammenarbeit über europäische Grenzen hinweg und ermöglicht es Organisationen, mit Rechtsfähigkeit im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum zu operieren.
Dieser rechtliche Rahmen unterstützt das grundlegende europäische Prinzip der Erleichterung grenzüberschreitender wirtschaftlicher Aktivitäten und der Förderung der europäischen Integration.
Copyright EWIV der Senatoren 2025
Registriert unter HRA 7838, Mönchengladbach
Verfügbare Sprachen: