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EWIV der Senatoren

Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung der Senatoren

Die internationale Rechtsgrundlage der EWIV der Senatoren

Die internationale Rechtsgrundlage der EWIV der Senatoren | The international legal basis of the EEIG of the Senators |
La base jurídica internacional de la EEIG de los senadores | Mezinárodní právní podklad EEIG (EHZS) senátorů

Europäische Kommission Brüssel - EWIV Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage

Ratsverordnung (EWG) Nr. 2137/85 vom 25. Juli 1985 über die Schaffung einer Europäischen Wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV), basierend auf Artikel 235 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

Veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 199/1 am 31.07.1985, unterzeichnet von Präsident J. Poos in Brüssel.

Diese Verordnung bildet den rechtlichen Rahmen für grenzüberschreitende Zusammenarbeit und wirtschaftliche Aktivitäten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums.

Registrierungsdetails

Bundesrepublik Deutschland

Aktuelle Registrierungsjurisdiktion nach deutschem Handelsrecht

HRA 7838 Mönchengladbach

Offizielle Handelsregisternummer in Mönchengladbach

Notarielle Dokumente

Beglaubigt von Rechtsanwältin und Notarin Sybille Volz

Historische Meilensteine

25. Juli 1985

Ratsverordnung (EWG) Nr. 2137/85 in Kraft getreten, die den rechtlichen Rahmen für Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigungen in der Europäischen Gemeinschaft festlegt.

24. Februar 1998

Erste Gründungsdokumentation und notarielle Beurkundung der EWIV der Senatoren.

29. Juni 1998

Zusätzliche notarielle Dokumentation und Registrierungsverfahren abgeschlossen.

16. Oktober 1998

Endgültige Registrierung im Handelsregister Mönchengladbach unter HRA 7838 abgeschlossen.

Europäischer Rechtsrahmen

Artikel 235 EWG-Vertrag

Die Rechtsgrundlage für die EWIV-Verordnung ergibt sich aus Artikel 235 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, der es der Gemeinschaft ermöglicht, geeignete Maßnahmen zur Erreichung der Vertragsziele zu ergreifen.

Veröffentlichung im Amtsblatt

Referenz: Amtsblatt L 199/1
Datum: 31/07/1985
Unterzeichnet von: Präsident J. Poos, Brüssel

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Die EWIV-Verordnung erleichtert die wirtschaftliche Zusammenarbeit über europäische Grenzen hinweg und ermöglicht es Organisationen, mit Rechtsfähigkeit im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum zu operieren.

Dieser rechtliche Rahmen unterstützt das grundlegende europäische Prinzip der Erleichterung grenzüberschreitender wirtschaftlicher Aktivitäten und der Förderung der europäischen Integration.

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Registriert unter HRA 7838, Mönchengladbach

Verfügbare Sprachen:

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